- Unsere Büros sind während der Geschäftszeiten geöffnet.
- Praktische Fahrausbildung und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sind zulässig.
- Fahreignungsseminare, Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe sind wieder zulässig.
- Erste-Hilfe-Kurse sind wieder zulässig, sofern ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer und ein entsprechendes Testkonzept der Anbieter für die Ausbildenden vorliegt.
- Unsere Dozenten und Fahrlehrer schulen mit FFP2 Masken unter strenger Einhaltung der Corona-Hygiene-Verordnung.